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| Prangerszenarien |
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| Restaurierter Pranger in Ilmenau. Der ursprüngliche Pranger war bis 1839 im Einsatz. [a] |
Typisch für den Mauerpranger war das Halseisen, das über eine Kette mit der Mauer fest verbunden war und dem Angeprangerten meist zusammen mit zwei Handschellen angelegt wurde. Auf diese Weise in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, konnte der Delinquent weder fliehen noch sich der Attacken der Umstehenden erwehren, die ihn keineswegs nur verbal angriffen.
Üblich war es nämlich, den Gefangenen nicht nur zu beleidigen und zu verspotten, sondern ihn auch mit allerlei Unrat zu bewerfen. Insbesondere ein Marktplatz bot hierfür genügend Material: faule Eier, Fallobst, verfaulte Salatköpfe, aber auch Exkremente und tote Ratten. (Es ist sicherlich kein Zufall, dass Prangerstrafen meist an Markttagen vollstreckt wurden.)
Das Anspucken des Delinquenten galt als angemessen, das Anfassen (und damit auch das Schlagen) allerdings häufig als unehrenhaft. Ausdrücklich verboten war außerdem in vielen Städteordnungen (so in der von Lübeck) das Werfen mit harten Gegenständen, damit der zur Schau Gestellte nicht ernsthaft Schaden nahm [1]. Offenbar kam es hier gelegentlich zu "Unfällen". Nachgewiesen sind solche für einige Prangerstrafen in England. Dort kam zum Beispiel am 13. Juni 1732 der angeprangerte John Waller zu Tode. Er hatte, um die ausgeschriebene Belohnung zu kassieren, Unschuldige fälschlich des Straßenraubs bezichtigt. Der Unmut der Londoner Bevölkerung war so groß, dass sie ihn zu Tode steinigte. Indigniert vermerkten die Behörden, die Todesursache sei "vorsätzlicher Mord durch Unbekannte". - Knapp zwei Jahrzehnte später, im Jahr 1751, wurden in London zwei Straßenräuber namens Egan und Salmon vor ihrer Gefängnisstrafe öffentlich ausgestellt und von der Menge derart misshandelt, dass Egan infolge von Steinwürfen in weniger als einer halben Stunde starb und Salmon schwer verletzt wurde. [2]
Bezeichnend ist, dass die Gerichte für die Anprangerung häufig nur ein bis zwei und selten mehr als vier Stunden vorsahen. Vermutlich war innerhalb dieser Zeit für die Gefangenen die "Schmerzgrenze" des Zumutbaren erreicht.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden die - einfachen - Mauerpranger häufig ausgebaut. Vielfach erhielten sie ein Podest, mitunter auch ein umlaufendes Geländer und wurden damit zu so genannten "Bühnenprangern".
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| Steinerner Schandpfahl in Pinkafeld, oben das aufgerichtete Schwert. [b] |
Wahrscheinlich ist, dass man sich ursprünglich zum Anprangern bereits vorhandener Pfähle bediente, doch erkannte man schnell den Symbol- und Abschreckungswert ausschließlich zur Rechtspflege genutzter Pfosten: Immerhin verdeutlichten die Pfähle, dass der jeweiligen Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit zustand.
Schandpfähle wurden zunächst meist aus Holz gefertigt und zum Teil mit "sprechenden" Bildern und Texten versehen. Später kamen dann vermehrt Steinsäulen zum Einsatz, die ebenfalls einschlägig verziert wurden.
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| Am hölzernen Schandpfahl und am Karren angeprangerte Lotteriebetrüger (Herr und Knecht). [c] |
Auf einigen Steinsäulen findet sich das von einem Arm gehaltene, nach oben gerichtete Schwert der Justitia, so dass die Funktion des Schandorts, auch wenn gerade niemand am Pranger stand, Außenstehenden sofort begreiflich wurde.
In einigen Fällen führte die Vorliebe der damaligen Gerichtsbarkeit für "sprechende" Urteile zu Varianten der Schandpfahl-Strafe. So wurden Delinquenten nicht ausschießlich an den Säulen, sondern je nach Vergehen unter Umständen auch an Gegenständen, die mit der Straftat in Verbindung standen, angekettet.
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| Ein Blockpranger (pillory). [d] |
In einer typischen Bauweise war der Schandblock auf einem oder zwei starken Holzpfählen befestigt und wies Löcher für den Kopf sowie, links und rechts daneben, für die Handgelenke auf. Zum Strafantritt öffnete man das Brett, fixierte den Delinquenten, schloss das Brett wieder und stellte ihn so stehend zur Schau.
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| Fahrbarer Schandblock (stocks) für zwei Gefangene. [e] |
Dass der im Schandblock Steckende seitens der Passanten einiges zu befürchten hatte, steht außer Frage. Eine seltene Ausnahme bildete hier der englische Schriftsteller Daniel Defoe ("Robinson Crusoe"), der wegen seiner Kritik an der Intoleranz der anglikanischen Kirche 1703 zu Gefängnis und dreimaligem Prangerstehen verurteilt wurde. Statt ihn zu beschimpfen und mit Unrat zu malträtieren, jubelte ihm - der Legende nach - das mit der herrschenden Religionspolitik ebenfalls unzufriedene Publikum zu, stimmte seine "Hymne an den Pranger" ("Hymn to the Pillory") an, trank auf seine Gesundheit und warf ihm sogar Blumen hinauf. [3]
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| Spottfidel. [f] |
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| Spottfidel. [g] |
Spottgeigen verdankten ihren Namen ihrer äußeren Form, die entfernt einer Geige ähnelte, dieser mitunter aber auch täuschend echt nachempfunden wurde. So gab es Spottgeigen mit nachgebildetem Hals, mit Schnecke, Wirbeln und Zargen; lediglich die in den Korpus eingelassenen obligatorischen drei Öffnungen für den menschlichen Hals und die Handgelenke verwiesen auf ihre wahre Bestimmung.
Andere Spottfideln lieferten eher abstrakte Bezüge zu Musikinstrumenten. Sie trugen gelegentlich einen Zackenkranz und waren alles in allem recht plump gestaltet.
Spottgeigen hatten den "Vorteil", dass man die Delinquenten nicht stationär am Pranger halten musste, sondern zur Belustigung des Publikums quer durch die Stadt oder über die Dörfer führen konnte. Zwar gab es auch Männer, die die hölzernen, manchmal auch eisernen Halskrausen tragen mussten, doch verwendete man die Geigen besonders gern zur Bestrafung von Mädchen und Frauen - vielleicht, weil die Prangerinstrumente in ihrer Form entfernt an den weiblichen Körper erinnerten.
Das Herumführen der Delinquenten geschah meist unter "Austrommen", also unter Trommelschlag, um die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu wecken. Zudem wurden die Verurteilten, sofern es sich um Diebe handelte, dabei oft mit ihrem Diebesgut behängt: mit "gestohlenen Tüchern, Fellen, Garn, Kleidungsstücken, Schuhen, Strümpfen, Wäsche, Geschirr und sogar schweren Gegenständen wie Bienenkörben und Wagenrädern" [4].
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| Doppelhalsgeige. [h] |
Mitunter sah das Urteil vor, die Gefangenen so lange in der Geige zu belassen, bis sie versprachen, sich in Zukunft zu vertragen. Da die Schandgeräte einiges Gewicht aufzuweisen hatten (manche Geigen wogen 15 Kilogramm), fiel der Entschluss hierzu meist recht leicht [5]. Je länger man zögerte, desto größer wurde die Gefahr, dass einen das Gewicht der Geige zur Seite zog, wobei klar war, dass, wenn einer strauchelte, unweigerlich alle beide zu Boden fallen würden.
Eine Variante der Spottgeige war die Spottflöte, ein flötenförmiger Metallgegenstand mit einem größeren Ring am oberen und einer kelchartigen Verbreiterung am unteren Ende.
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| Schandkrone. [j] |
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| Schandmasken. [i] |
Die Schandmasken waren meist aus Eisen und Leder gefertigt. Sie stellten beispielsweise Teufelsfratzen mit Warzen, hängender Zunge und Hörnern oder aber phantasievolle Tierköpfe dar. Nachgewiesen sind Masken mit spitzen (Esels-)Ohren oder mit Borstenmähne, seitlich aufrecht stehenden Ohren, kleinen Augenöffnungen und Schweinsrüssel. Vermutlich symbolisierten sie die Dummheit der Träger oder verwiesen auf "Schweinigeleien" der Delinquenten.
Daneben gab es Masken, deren Gesicht aus Obst- und Gemüsenachbildungen (Birnennase, Gurkenschnurrbart usw.) zusammengesetzt war und möglicherweise den Diebstahl von Garten- oder Feldfrüchten belegte.
Einige Masken trugen oben auf einem Schaft Federn oder Klapperschellen, die den Träger zum "Narren" und gleichzeitig auf ihn aufmerksam machten.
Leute, die anderen übel nachgeredet hatten, erhielten häufig Masken mit überproportionierter, teils gespaltener Zunge. [6]
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| Als "Schlangennest" ausgestaltete Schandmaske. [k] |
Neben den Schandmasken erfüllten spezielle Strafzungen für "scheltsüchtige Weiber" den gleichen Zweck. Beliebt war auch der Einsatz von Schandkronen, phantasievoll ausgeschmückten Kopfbedeckungen aus Eisen und Leder, teils mit Zöpfen aus Tierhaar [8]. Sie ließen das Gesicht des Täters unverdeckt; die Anprangerung verlief also weniger anonym als bei Verwendung einer Maske.
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| Lastersteine. [l] |
Auf den Lastersteinen fanden sich in der Regel Bemalungen oder Einritzungen, die das Vergehen oder die Täter, etwa Diebe oder "zänkische und leichtfertige Weiber" [9], darstellten. Die Steine wurden meist paarweise verwendet und waren mit einer Kette verbunden, in deren Mitte sich oft (aber nicht immer) eine Halsfessel befand. Auf diese Weise beschwerten die Lastersteine den Delinquenten nicht nur; im ungünstigen Fall würgten sie ihn auch.
In einigen Städten war das (Er-)Tragen der Lastersteine in größere Rituale eingebettet, so in Köln in die Zeremonie von "Kerzen und Stein", der sich vor allem Ehebrecher(innen) zu unterziehen hatten: Sie mussten "mit zwei an einer Kette hängenden schweren Steinen um den Hals und zwei langen Kerzen in den Händen durch eine Reihe bestimmt bezeichneter Straßen gehen und an gewissen Festen während des Hochamts in der Kirche stehen" [10].
Eine "Belastung" der Angeprangerten war im Übrigen nicht zwangsläufig an Steine gebunden. Auch schwere, nur mühsam zu balancierende Kerzen alleine oder aber andere Gegenstände kamen zum Einsatz. So wurde zum Beispiel im Jahre 1513 Heinrich Benrath mit einer großen Wachskerze in der Hand am Kölner Obenmarspforten-Kettenhäuschen und am Käx auf dem Heumarkt ausgestellt und dann durch das Severinstor zur Stadt hinausgepeitscht [11]. Griete van Frechen, eine Kölner Dienstmagd, Mutter von fünf unehelichen Kindern, die im Jahr 1613 aus Armut Mehl gestohlen hatte, bekam als Spiegelstrafe "etliche Mehlsäcke um den Hals gehängt", wurde am Altermarkt an den Käx gesetzt und anschließend ebenfalls zur Stadt hinausgeführt [12].
Streithansel, Störenfriede und Saufköpfe, die Unruhe gestiftet hatten, mussten in Köln zur Belustigung des Publikums nicht Steine oder Kerzen, sondern eine Spottfahne mit sich herumtragen, auf der sich streitende Männer abgebildet waren [13].
Eine "Spezialität" für Obstdiebe war mancherorts das Schandbrett, an dem schwere, birnenartige Gewichte baumelten [14]. Viehdieben hängte man mitunter zur Beschwernis auch die Därme von Tieren um [15].
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| Mann im Strafmantel. Unterschrieben ist das Bild mit: "A Criminal publickly exposed at Copenhagen." [m] |
Solche Straftonnen gab es in zwei grundverschiedenen Ausführungen. Die erste Variante: Das Fass bedeckte den gesamten Rumpf sowie die Arme des Delinquenten, der Deckel war als Halskrause ausgeformt, so dass "über" der Tonne lediglich der Kopf des Verurteilten zu sehen war. Der Boden fehlte, damit der Delinquent die Beine hinausstrecken und in seinem schweren hölzernen Mantel unter Anteilnahme der Bevölkerung durch die Stadt geführt werden konnte.
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| Bemalte Straftonne. [n] |
1. Die Diebischen: [...] Ein Mann stiehlt ein Stück rotes Tuch. Obstdiebe. Holzdiebe im Wald. Zwei Diebe tragen aus einem Haus Säcke [...].
2. Die Rauffer: Drei Männer im Streit, ein vierter schlägt mit einem Prügel zu. Ein Mann treibt Frau und zwei Kinder aus dem Hause.
3. Die Nacht Spiehler und Vollsauffer: Kartenspieler mit Schenkmädchen beim Zechen.
4. Die Nacht Rauber: Liebespaar durch die Gasse spazierend, Liebhaber auf einer Leiter beim Kammerfenster. [16]
In der zweiten, weitaus unangenehmeren Bauart war die Straftonne als stationärer Pranger konzipiert. Der Boden des Fasses blieb intakt; die Tonne selbst wurde mit faulem Wasser, Urin, Kot oder Schlamm gefüllt; der Gefangene hatte sich dann dort hineinzusetzen. Die Sache war insofern recht gefährlich, als die Umstehenden den Kopf des Delinquenten mitunter mittels Holzlatten in die Brühe tunkten und ihn nahezu ertränkten. Hautverletzungen, die sie ihm dabei zufügten, führten darüber hinaus häufig zu üblen, gelegentlich sogar tödlichen Infektionen. [17]
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| Bäckergalgen. [o] |
Schandkäfige wurden entweder auf dem Schandplatz aufgestellt oder - häufiger noch - über Flaschenzüge an Rathaus- oder Kirchenfassaden emporgezogen, so dass der Delinquent weithin sichtbar und ungeschützt in luftiger Höhe hing und dort außer dem Gespött der Menge noch den scharfen Wind ertragen musste.
Manche Schandkäfige hingen auch an einer Wippe oder einem beweglichen Galgen und konnten so beispielsweise in den nahen Fluss getaucht werden. Da diese Strafe häufig Bäcker traf, die zu kleine Brote oder mit schlechtem bzw. zu wenig Mehl gebacken hatten, hießen derartige Käfige im Volksmund Bäckergalgen oder Bäckerschnelle.
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| Trillen. [p] |
Andere Schandkäfige waren drehbar und dienten dem Trillen (Trüllen, Drillen, schnellen Drehen) der Gefangenen. Die Wirkung, die sich durch das karussellartige Trillen einstellte, waren Schwindel, Übelkeit und Gleichgewichtsverlust, was die Zuschauer, die die Gefangenen beschimpfen und mit Unrat bewerfen durften, zusätzlich erheiterte.
Während Diebe häufig in Halsgeigen umhergeführt wurden, traf die Strafe des Trillens eher Betrüger [19].
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| Schupfstuhl. [q] |
Sofern es sich nicht um groß angelegten, organisierten Betrug handelte, sondern die Delikte lediglich darauf ausgerichtet waren, "über die Runden zu kommen", wurden die Ertappten (nur) mit Ehrenstrafen belegt, von denen einige angesichts der sichtlichen Armut der Täter sogar eher augenzwinkernd als mit der vollen Härte des Gesetzes durchgeführt wurden.
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| Schupfszene: Rechts eine Frau im Schupfstuhl an einer fahrbaren Wippe über dem Fluss, links eine Menschenmenge. [r] |
Manche Schupfstühle (engl. ducking stools) waren mit Handschellen ausgestattet. Bemerkenswert ist jedoch, dass ebenso viele ohne Fesseln auskamen: Die Verurteilten setzten sich der Strafe gelegentlich mehr oder weniger freiwillig aus, da ihr Vergehen auf diese Weise relativ schnell abgegolten war. [22]
Schupfstrafen wurden in der Öffentlichkeit meist ausgiebig zelebriert. Ihre Vollstreckung hatte Volksfestcharakter. Die Delikte wurden feierlich und publikumswirksam ausgerufen, die Übeltäter vorab hinlänglich zur Schau gestellt.
Nicht alle Schupfstühle baumelten an Wippen oder Galgen. Mitunter behalf man sich auch mit Karren, auf die man einen (unbefestigten) Stuhl stellte. Nachdem sich der Verurteilte gesetzt hatte, schob man das Gefährt dann an einer Furt ins Wasser und kippte den Stuhl nach hinten weg. Andere Karren waren mit besonders langen Planken ausgestattet, auf denen der Stuhl stand, so dass man darauf verzichten konnte, den Wagen ins Wasser zu fahren.
Manchenorts verzichtete man ganz auf die Stühle und stellte die Delinquenten direkt auf Planken, von denen aus man sie dann ins Wasser schubsen konnte.
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| Frauen beim Strafreinigen (Bern, 18. Jahrhundert). [s] |
Auch "künstliche" Tiere kamen zum Einsatz, etwa der so bezeichnete Sitzpranger - ein hölzerner Schandstuhl oder Schandesel, auf dem der Verurteilte, meist in hervorgehobener Position, zu sitzen hatte.
In einigen Städten wurden Angeprangerte zudem zur Straßenreinigung eingesetzt. An einen Karren gekettet, bewegten sie sich von Straße zu Straße, schaufelten die Exkremente von Mensch und Tier auf und sammelten sie auf der Pritsche ihres Wagens [24]. Sie standen also nicht nur an einem fahrbaren Pranger, sondern leisteten bereits das, was heutzutage unter dem Begriff "Sozialstunden" bekannt ist.
© St.-Ursula-Gymnasium, Attendorn 2008-2012